Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Content Artists GmbH

Gültig ab dem 20.03.2023

 

1. Grundlagen

1.1 Gültigkeitsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge betreffend Lieferungen und Dienstleistungen, die die Content Artists GmbH, FN 304615p, 1040 Wien, Favoritenstraße 7/DG 3 (nachfolgend „CONTENT ARTISTS“) gegenüber dem Kunden erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von „CONTENT ARTISTS“ angenommenen Auftrag samt Leistungsbeschreibung und diesen AGB.

1.2 Vertragsgegenstand, Zustandekommen

Vertragsgegenstand ist die jeweilige Leistung/Dienstleistung, dessen Umfang sich nach der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls vorhandener Zusatzvereinbarungen richtet. Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde, dass er die Dienstleistung/Lieferung als Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens nutzt. Die Anwendung von Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes wird daher ausgeschlossen.

Der Vertrag wird mit dem Datum der Zusendung der Auftragsbestätigung wirksam.

Die AGB bilden mit den maßgeblichen Leistungsbeschreibungen und den Entgeltbestimmungen einen integrierenden Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit „CONTENT ARTISTS“ geschlossen wird.

 

Sobald CONTENT ARTISTS dem Kunden mitteilt, dass die erforderlichen Leistungen erbracht werden können, allenfalls unter taxativer Nennung zusätzlich benötigter Informationen oder Definitionen, die durch den Kunden noch beizubringen sind, stehen dem Kunden 14 Tage zur Verfügung, die notwendigen Informationen oder Definitionen zur Verfügung zu stellen. Mit Ablauf dieser Frist beginnt die Leistung und die Entgeltverrechnung, auch wenn der Kunde mit der Zurverfügungstellung von Informationen oder Definitionen im Verzug ist.

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und den (allfälligen) sich darauf beziehenden schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien, insbesondere über zusätzliche Leistungen.

 

1.3 Übertragung von Rechten und Pflichten

Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung sind die Kunden von „CONTENT ARTISTS“ nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Die Zustimmung ist in jenem Fall, dass „CONTENT ARTISTS“ den Geschäftsbetrieb an einen Dritten überträgt und der Dritte die Rechte und Verpflichtungen dem Kunden gegenüber unverändert fortführt, nicht erforderlich. Das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.

 

Die Nutzung der vertraglich erbrachten Dienstleistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung durch „CONTENT ARTISTS“. Sofern eine Weitergabe oder ein Wiederverkauf vereinbart wurde, ist der Kunde jedenfalls zur Überbindung   dieser   Geschäftsbedingungen – an   seine   Vertragspartner   verpflichtet   und   hat „CONTENT ARTISTS“ von deren allfälligen Ansprüchen völlig schad- und klaglos zu stellen.

 

1.4 Keine Vollmacht der Mitarbeiter von „CONTENT ARTISTS“

Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer von „CONTENT ARTISTS“ haben keine Vollmacht, für „CONTENT ARTISTS“ rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen, Verträge zu ändern oder Zahlungen entgegen zu nehmen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Erfüllungsgehilfen von „CONTENT ARTISTS“ nicht bevollmächtigt sind, mündliche Individualvereinbarungen zu treffen oder bestehende vertragliche Vereinbarungen abzuändern.

 

1.5 Frist bei der Bereitstellung der Leistungen

Die Bereitstellung der bestellten Leistungen erfolgt, sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder anderswertig schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt.

 

Liefer-   und   Leistungsverzögerungen   aufgrund   höherer   Gewalt   und   aufgrund   von   Ereignissen, die

„CONTENT ARTISTS“ die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere   Streik, Aussperrung, eingeschränkte Verfügbarkeit des Internet, behördliche Anordnungen

– auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von „CONTENT ARTISTS“ oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern auftreten hat „CONTENT ARTISTS“ auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die „CONTENT ARTISTS“ die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen „CONTENT ARTISTS“ die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von „CONTENT ARTISTS“ liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.

 

 

2. Entgelte und Entgeltänderungen

 

Die Entgelte richten sich primär nach der mit dem Kunden schriftlich geschlossenen Vereinbarung.

Die Preise verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

2. 1 Änderung der Entgelte

„CONTENT ARTISTS“ behält sich bei Änderungen der für ihre Kalkulation relevanten Kosten (z.B. Personalkosten, Zusammenschaltungsgebühren, Stromkosten, Telekommunikations-Leitungskosten) eine Änderung (Anhebung oder Senkung) des Entgeltes vor.

 

2.2 Zugekaufte Leistungen

Für zugekaufte Leistungen, die vom Kunden bei Content Artists GmbH in Auftrag gegeben werden, wird 15 Prozent Agenturprovision aufgeschlagen.

 

3. Zahlung und Abrechnung

3.1 Abrechnung

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Auftragsbestätigung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich andere Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden.

„CONTENT ARTISTS“ ist ohne Zustimmung des Kunden berechtigt, die Forderungen an den Kunden an Bank- oder Factoringinstitute abzutreten.

 

3.2 Zahlungsverzug, Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozent fällig. Alle Mahn- und Inkassospesen und allfällige Kosten der Rechtsverfolgung sind zu ersetzen. Im Falle des Zahlungsverzuges kann „CONTENT ARTISTS“ sämtliche offene Forderungen an den Kunden fällig stellen.

 

3.3 Einwendungen gegen Rechnungen

Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Entgelte sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Einwendungen hemmen im Übrigen nicht die Fälligkeit des unstrittigen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

3.4 Aufrechnung

Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber „CONTENT ARTISTS“ und die Einbehaltung von Zahlungen ist nur zulässig, soweit solche Forderungen von „CONTENT ARTISTS“ entweder anerkannt oder gerichtlich bescheinigt sind.

 

4. Gewährleistung, Urheberrechte, Haftungen

4.1 Gewährleistung

Für Garantie und Gewährleistung gelten – soweit nicht im Folgenden anders geregelt – die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Im Falle eines zurecht bestehenden Gewährleistungsanspruches kann vom Kunden nur die Verbesserung/Reparatur anstatt Austausch/Preisminderung geltend gemacht werden. Falls die Verbesserung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für die „CONTENT ARTISTS“ verbunden ist, steht in diesem Fall der Anspruch von Preisminderung zu. Die Entscheidung darüber obliegt „CONTENT ARTISTS“
Die Beweislast für allfällige Mängel trifft stehts den Kunden.

 

4.2 Urheberrecht und eingetragene Warenzeichen

Das „CONTENT ARTISTS“-Logo und der Name „CONTENT ARTISTS“ sind Service-Marken und Tradenames der „Content Artists GmbH“.

 

4.3 Haftung

„CONTENT ARTISTS“ betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und    Verfügbarkeit.    „CONTENT ARTISTS“      haftet    für    Schäden     im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, entgangener Gewinn, verloren gegangene Daten und von Schäden

aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden (außer bei Personenschäden) sind – soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen und ist die Ersatzpflicht von „CONTENT ARTISTS“  –  soweit  zwingendes Recht dem nicht entgegen steht – für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit Euro 3.700,00, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit Euro 40.000,00 beschränkt.  Übersteigt der Gesamtschaden die Höchstgrenze, so verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten anteilsmäßig.

 

„CONTENT ARTISTS“ haftet nicht für den Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit u.s.w.  der Websites, die im Auftrag des Kunden erstellt werden

 

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber „CONTENT ARTISTS“ die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Unter anderem ist der Kunde für rechtliche Mindesterfordernisse betreffend des Seiteninhalts und Informationspflichten selbst verantwortlich. Beratung in diesem Bereich seitens der „CONTENT ARTISTS“ ist stets unverbindlich und ohne Gewähr und kann keinerlei Ersatzansprüche  nach sich ziehen.  Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte aller übermittelten und bereitgestellten Texte, Fotos, Videos, Logos,… für die vertraglich vereinbarte Verwendung vorweisen kann. Der Kunde verpflichtet sich, die „CONTENT ARTISTS“ vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalten, Fotos, Texten, Videos,… zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, in Anspruch genommen wird. Wird die „CONTENT ARTISTS“ in Anspruch genommen, so steht ihr allein die Entscheidung zu, wie sie reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.); der Kunde kann diesfalls – außer im Fall groben Verschuldens der „CONTENT ARTISTS“ – nicht den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben.

 

 

Weiters haftet „CONTENT ARTISTS“ nicht für vom Kunden abgefragte Daten aus dem Internet oder für von ihr erhaltene E-Mails (und zwar auch nicht für enthaltene Viren) sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter, und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde den Zugang zu diesen über einen Link von der Homepage der

„CONTENT ARTISTS“ oder über eine Information durch die „CONTENT ARTISTS“ erhält. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Internet mit Unsicherheiten verbunden ist (z.B. Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, Einbrüche in WLAN- Systeme etc.).

 

Verboten ist insbesondere jede Weitergabe erhaltener Daten durch den Kunden an Dritte, sofern darüber nicht eine Vereinbarung mit „CONTENT ARTISTS“ besteht.

 

5.Vertragsdauer und Kündigung

5.1 Vertragsauflösung bei Zahlungsverzug

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungskonditionen ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der vereinbarten Leistungen durch „CONTENT ARTISTS“.

 

Werden unbeeinspruchte Forderungen trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht bezahlt, ist

„CONTENT ARTISTS“ berechtigt

  • die Leistungen bis zur Herstellung eines vereinbarungsgemäßen Zahlungszustandes einzustellen, ohne dass dadurch der Entgeltanspruch auf die fixen Entgelte geschmälert wird
  • nach Zahlung des Rückstandes die Erbringung weiterer Leistungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu
  • das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden.

 

5.2 Rücktritt vom Vertrag

Tritt der Kunde aus Gründen, die nicht von „CONTENT ARTISTS“ zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des „CONTENT ARTISTS“ nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 70 % des vereinbarten Nettoentgelts als vereinbart. Das Recht auf Geltendmachung eines übersteigenden Schadenersatzes durch „CONTENT ARTISTS“ bleibt unberührt. Bei Unternehmergeschäften ist das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.

 

5.3 Vertragsbeendigung und Inhaltsdaten

Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, „CONTENT ARTISTS“ zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. „CONTENT ARTISTS“ ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt.  Der rechtzeitige   Abruf,                die                    Speicherung            und    Sicherung    solcher Inhaltsdaten                      vor    Beendigung    des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche der „CONTENT ARTISTS“ gegenüber ableiten.

 

 

6. Datenschutz, Datensicherheit

 

6.1 Geheimhaltungspflicht

„CONTENT ARTISTS“ und ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes, dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat.

 

6.2 Datensicherheit

„CONTENT ARTISTS“ wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei

„CONTENT ARTISTS“ gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet „CONTENT ARTISTS“ dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

 

Ist zur Inanspruchnahme einer Leistung ein spezieller Code oder spezielle Zugangsdaten notwendig, so ist der Kunde verpflichtet, diese Daten geheim zu halten und nicht weiterzugeben. Besteht der Verdacht einer Kenntnis des Codes oder der Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte, so hat der Kunde den Code oder die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern oder – falls dies nur durch „CONTENT ARTISTS“ vorgenommen werden kann – „CONTENT ARTISTS“ unverzüglich mit der Änderung zu beauftragen.

 

Werden Leistungen von „CONTENT ARTISTS“ durch unberechtigte Dritte unter Verwendung von Benutzerdaten in Anspruch genommen,  so   haftet   der   Kunde   für   alle   dadurch   angefallenen   Entgelte  aus Kommunikationsdienstleistungen.

 

7. Allgemeine Bestimmungen

 

7.1 Anwendbares Recht

Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

7.2 Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt die örtliche Zuständigkeit des am Sitz der

„CONTENT ARTISTS“ sachlich zuständigen Gerichtes als vereinbart (Wien).

 

7.3 Schriftform für Änderungen und Ergänzungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (dem Schriftformerfordernis wird auch durch unterschriebenes Telefax Rechnung getragen); mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

7.4 Schriftform für Mitteilungen des Kunden

Die Kommunikation per E-Mail wird neben eingeschriebenem Brief beiderseitig als Kommunikationsmittel im Sinne der Schriftlichkeit anerkannt. Erklärungen des Kunden gegenüber dem Verlag sind an die Emailadresse office@contentartists.at zu richten.

 

7.5 Adressänderungen; Zugang von elektronischen Erklärungen

Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von

„CONTENT ARTISTS“ geführt wird, sowie jede Änderung seiner Anschrift (Sitzverlegung), der Zahlstelle, den Verlust seiner Geschäftsfähigkeit und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer und

Kreditkartenverbindung sofort ab Änderung „CONTENT ARTISTS“ schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird „CONTENT ARTISTS“ diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden.

 

7.6 Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Konsumenten – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

Du bist am Ziel!
Lass uns beginnen.